Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen BisCulmCom und ihren Auftraggebenden. Sie sind integrierter Bestandteil eines jeden Auftrags.

Leistungen von BisCulmCom

BisCulmCom erbringt folgende Leistungen: Beratung, Strategie, Konzept und Text on- und offline, Projektleitung/-abwicklung und Realisation.

Sorgfaltspflicht
BisCulmCom verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben mit sachgerechter Sorgfalt zu erledigen. Sie verpflichtet sich, ihr anvertraute oder für die Auftraggebenden erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln.

Honorarordnung
Die von BisCulmCom erbrachten Leistungen werden grundsätzlich nach effektivem Aufwand entschädigt. Basis für die Verrechnung ist das offerierte Angebot. Es ist für den vereinbarten Leistungsumfang im Sinne eines Kostendachs verbindlich. Mehraufwendungen aufgrund von inhaltlichen Änderungen oder Ergänzungen, die nicht im Angebot aufgeführt sind, werden gemäss dem in der Offerte angegebenen Stundenansatz zusätzlich verrechnet. Sämtliche Kosten verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

Spesen
Spesen umfassen unter anderem Farbausdrucke, Kopien, Datenträger, Scans, Klein- und Präsentationsmaterial. Sie werden nach effektiven Kosten oder pauschal offeriert und entschädigt. Autokosten werden aufgrund der Mobility-Rechnung weiterverrechnet, Bahnfahrten gemäss bezahltem Ticket 2. Klasse, Flüge in Economy-Klasse.

Vergütung
Die aufgelaufenen Kosten werden den Auftraggebenden nach Auftragserledigung in Rechnung gestellt. Die Autraggebenden begleichen Rechnungen innerhalb von 20 Tagen nach Ausstellungsdatum.

Auftragsabbruch, -änderungen
Die Auftraggebenden haben BisCulmCom in jedem Fall für die bereits ausgeführten, effektiven Leistungen vollumfänglich zu entschädigen. Vorleistungen Dritter werden ebenfalls verrechnet. Dies gilt auch bei einer Auftragsreduktion für die bis dahin erbrachten Vorleistungen von BisCulmCom und Dritten.

Nutzungsrechte
Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch BisCulmCom geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit den Auftraggebenden vereinbarten Auftrags. Insbesondere dürfen von BisCulmCom geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, welche den Auftraggebenden ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden. Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch die Auftraggebenden auf die einmalige Verwendung der von BisCulmCom geschaffenen Werke. Für jede ausserhalb des Vertragszweckes liegende Nutzung hat die Auftraggeberin die Erlaubnis von BisCulmCom einzuholen und diese entsprechend zu entschädigen. Falls nichts anderes vereinbart ist, unterliegen die Nutzungsrechte Dritter (insbesondere Bildmaterial, Texte, elektronische Daten etc.) denselben Bestimmungen.

Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter (beispielsweise Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten usw.) kann BisCulmCom ohne ausdrücklichen Hinweis seitens der Auftraggeberin davon ausgehen, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.

Im Rahmen der Eigenkommunikation darf BisCulmCom öffentlich zugängliche Informationen nutzen. BisCulmCom und von ihr beigezogene Dritte dürfen in diesem Rahmen grundsätzlich als Urheberin in Erscheinung treten. Zeitpunkt und Umfang sind mit den Auftraggebenden nicht abzustimmen.

Aufbewahrungspflicht
Arbeitsergebnisse werden von BisCulmCom während zwei Jahren ab Datum der letzten Rechnungsstellung aufbewahrt.

Belegexemplare und Leistungsnachweise
Von allen produzierten Arbeiten sind BisCulmCom zwei Exemplare zu überlassen. BisCulmCom steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis zu verwenden und zu veröffentlichen.

Schriftform
Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bedürfen zwingend der Schriftform.

Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Projektverhältnis ist Zürich.